Wichtig für alle, die bei uns Mitglied werden wollen -

aber auch für andere Besucher 

                                                     

                                      SATZUNG DES MIETERVEREINES SCHWEDT e.V.

                                                                                              § 1 

                                                                     Name und Sitz des Vereines


1. Der Verein führt den Namen „Deutscher Mieterbund - Mieterverein Schwedt e.V. für Schwedt und Umgebung“.
2. Er hat seinen Sitz in Schwedt.
3. Der Verein ist dem Landesverband Brandenburg im Deutschen Mieterbund e.V. und durch diesen dem Deutschen Mieterbund (DMB)    
    e.V., Sitz Köln, angeschlossen. 
 

                                                                                                § 2

                                                                               Zweck des Vereines

1. Der Verein unterstützt im Rahmen des DMB
• die Verwirklichung einer sozialen Wohnungspolitik in Gemeinden, Land und Bund
• die Förderung einer sozialen Wohnungswirtschaft
• die Verbesserung der Wohnverhältnisse
• die Förderung des gemeinnützigen und sozialen Mietwohnungsbaus
• die Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter in allen Bereichen des Wohnungswesens, bei der Förderung, Stadtplanung,      Sanierung, Landschafts- und Regionalplanung.
2. Sein Ziel ist der Zusammenschluß von Mietern in Schwedt und Umgebung sowie deren Interessenvertretung, soweit sie sich auf Wohn- und Mietangelegenheiten, Wohnungssuche, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel und die Beseitigung von Missständen ihrer Wohnverhältnisse erstreckt.
3. Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sowie ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 21 BGB) sind ausgeschlossen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.


                                                                                                 § 3

                                                                Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes


Der Verein verfolgt auf der Grundlage des Mietrechtes seine Ziele insbesondere durch:

1. Aufklärungsarbeit durch öffentliche Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen und Publikationen.
2. Unterstützung der Interessen der MieterInnen gegenüber den Vermietern, Kommunen, örtlichen Verwaltungsbehörden, Verbänden und Unternehmen.
3. Schlichtung bei Mietstreitigkeiten zwischen MieterInnen und VermieterInnen (wie auch zwischen mehreren Mietparteien).
4. Erteilung von Rat und Auskunft an Mitglieder sowie ihre außergerichtliche Unterstützung im Rahmen des Vereinszweckes.

                                                                                                § 4

                                                                                       Mitgliedschaft

1. Jeder/jede MieterIn und PächterIn kann Mitglied des Vereines werden.
Eine mit dem Mitglied in einem gemeinsamen Hausstand lebende Person kann auf seinen Antrag Mitglied werden, ohne einen Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeiträge zu zahlen (beitragsfreie Mitgliedschaft).
2. Anderen Personen sowie Gemeinschaften oder Gesellschaften ist eine Mitgliedschaft nur möglich,....

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auf Seite 2

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